Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.XXX.de veröffentlichten Inhalte des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).

Als öffentliche Stelle im Sinne des Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unseren Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Systemanforderungen beruht auf einer von effective webwork GmbH im mm 2025 vorgenommenen Bewertung. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben aus dem BBG und der BITV 2.0 sowie der Norm EN 301 549. Dies entspricht der Konformitätsstufe „AA“ der Richtlinien zur Barrierefreiheit für Web-Inhalte (WCAG), Version 2.2.

Der Webseitenauftritt ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

  1. Inhalte, die vor 2018 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Später eingestellte Inhalte wurden in barrierefreier Version erstellt bzw. werden schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  2. Einige Bedienelemente tragen keine verständliche Beschreibung, was sie bezwecken und in welchem Zustand sie sich befinden, was diese Elemente nur schwer bedienbar macht.
  3. Fehlermeldungen sind nicht technisch mit den Eingabefeldern verknüpft, was ihre Wahrnehmung und Korrektur negativ beeinflusst.
  4. Die Gliederung der Seite in Überschriften ist an einigen Stellen lückenhaft und unpräzise, was das Erfassen der Inhaltsstruktur und die Navigation darin erschwert.
  5. Schmuckgrafiken sind oft mit Alternativtexten versehen, die keinen informationellen Mehrwert bieten und die Erfassung des Inhalts stören.
  6. Teilweise fehlen Textalternativen für informationstragende Grafiken, deren Inhalt sich damit einigen Nutzergruppen entzieht.

Begründung

Das Bundesamt für Strahlenschutz arbeitet beständig an der Verbesserung des Webseitenauftritts und konnte aufgrund des enthaltenen Umfangs noch nicht alle Inhalte und Services vollständig digital barrierefrei gestalten. Das BfS ist bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am dd.mm.2025 erstellt.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Telefon: +49 30 18333-0
Fax: +49 30 18333-1885
E-Mail ePost@bfs.de
Website: Bundesamt für Strahlenschutz

Schlichtungsverfahren

Sofern nach Ihrem Feedback an die o.g. internen Kontaktmöglichkeiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 5310117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand: dd.mm.2025